Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Angebote und Aufträge
Der Auftrag für Korrekturlesen, Lektorat, Recherche, Verfassen eines Artikels oder anderer Arbeiten ist angenommen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Mitteilung von FS Lektorat – im Folgenden FSL genannt – erhalten hat, in der die Annahme des Auftrags bestätigt wird. Alternativ ist (fern-)mündliche Absprache möglich.
§ 2 Vertragsgrundlagen
Der Bearbeitung/Erstellung der Texte durch FSL liegen – sofern nicht anders vereinbart – die Regeln für die neue deutsche Rechtschreibung nach DIN 16 511 zugrunde.
§ 3 Rechte und Pflichten von FSL
Die korrigierten Texte werden als E-Mail-Anhang, per Fax oder Post an den Auftraggeber zurückgesendet. Entstehende Versandkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Eine Haftung von Seiten des FSL für den erfolgreichen Versand/die erfolgreiche elektronische Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Alle Verpflichtungen von Seiten des FSL sind erfüllt, wenn die Texte entsprechend der vereinbarten Versandart und zum vereinbarten Termin in den Versand gegeben wurden. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.
FSL ist nicht haftbar zu machen für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare oder unrichtige Auftragserteilung entstehen.
§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden
Der schriftliche Auftrag muss folgende Angaben beinhalten: der zu bearbeitende Text bzw. die schriftliche Formulierung des Auftrags für die Recherche oder das Verfassen eines Artikels; die Festlegung, in welcher Form der Text bearbeitet werden soll, evtl. Sonderwünsche. Alternativ ist (fern-)mündliche Absprache möglich.
§ 5 Preise, Rechnung und Zahlungsziel
Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang des Auftrages und entspricht der aktuellen Honorarübersicht von FSL.
Zusätzliche Bearbeitungsgebühren werden grundsätzlich nicht fällig.
Der in der Rubrik "Leistungen" angegebene Stundensatz bezieht sich sowohl auf Lektorat als auch Korrektorat.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
§ 6 Lieferfristen
Termine werden zwischen FSL und dem Auftraggeber schriftlich oder (fern-)mündlich vereinbart. Ist kein konkreter Termin vereinbart, ist der Auftrag in einem angemessenen Zeitraum zu erfüllen. In diesem Fall haftet FSL nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Fristversäumnis entstehen.
Sollte ein Termin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich FSL, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen.
§ 7 Vertraulichkeit
FSL verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte. Bei elektronischer Übermittlung kann jedoch der Zugriff unbefugter Dritter auf die Texte nicht vollkommen ausgeschlossen werden. FSL haftet nicht für solche Eingriffe Dritter.
FSL ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie von dem zu bearbeitenden Text zu erstellen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Auftraggebers aufzubewahren.
§ 8 Haftung
FSL verpflichtet sich zur Ablieferung eines fehlerlosen Textes. Als fehlerlos gelten Texte, bei denen 99 Prozent der vorhandenen objektiven Fehler gemäß DUDEN Rechtschreibung, 26. Aufl., beseitigt sind. Im Zweifelsfall Vorrang haben stets die vom Auftraggeber individuell vorgegebenen Schreibweisen. Die Arbeit gilt dann als genehmigt, wenn nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Ablauf des Tages, an dem der Text an den Auftraggeber zurückgesandt wurde, ein Einwand erfolgt ist.
Weist die Arbeit trotz aller Sorgfalt nicht unerhebliche Mängel auf, so hat der Auftraggeber den Mangel innerhalb der im vorstehenden Satz genannten Frist zu reklamieren. Der Auftraggeber muss gleichzeitig eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
Haftpflichtversicherung:
FSL hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die für Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro haftet, die infolge eines von FSL übersehenen Fehlers entstehen. Hier kommen in erster Linie Druckkosten für aufgrund eines Mangels neu zu druckende Dokumente infrage.
FSL haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Nicht haftbar gemacht werden kann es für Schäden, die durch eine mangelhafte Textbearbeitung seitens des Auftraggebers oder technische Fehler bzw. Fehler vonseiten des Zustellunternehmens entstehen.
Für Schäden, die durch den Gebrauch der von FSL bearbeiteten Dokumente in der Software des Auftraggebers entstehen, haftet FSL ebenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch hier.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sind oder werden Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die dem von der ursprünglichen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen FSL und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und FSL ergeben, ist Düsseldorf.
Stand: 01. September 2022